Energieausweis
kann gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs (Energiebedarfsausweis ) oder auf der Grundlage des erfassten Energieverbrauchs (Energieverbrauchsausweis) ausgestellt werden.
Für zu errichtende Gebäude is nur ein bedarfsbasierte Energieausweis zulässig.
Für Bestandsgebäude besteht die Wahl zwischen bedarfs- und verbrauchsbasiertem Energieausweis.