Zweischalige Haustrennwände

Mineralfaserplatten
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Dicht gestoßene Mineralfaserplatten Typ WTH vermeiden Schallbrücken

Bei zweischaligen Haustrennwänden aus zwei schweren, biegesteifen Schalen mit durchgehender Trennfuge, z.B. bei Reihenhäusern, kann die Schallübertragung zwischen benachbarten Häusern gegenüber einschaligen Haustrennwänden erheblich verringert und somit die Schalldämmung erhöht werden.

Voraussetzungen dafür sind:

  • Die Fuge ist von der Oberkante des Fundaments lückenlos bis zur Dachhaut durchzuführen.
  • Die flächenbezogene Masse der Einzelschale (inklusive eines eventuell vorhandenen Putzes) muss mindestens 150 kg/m2 aufweisen. Die Dicke der Trennfuge muss dabei mindestens 30 mm sein.
  • Bei einem Schalenabstand ≥ 50 mm muss die Masse der Einzelschale mindestens 100 kg/m2 betragen.
  • Der Fugenhohlraum sollte idealerweise mit dicht gestoßenen und vollflächig verlegten Mineralfaserplatten Typ WTH nach DIN EN 13162 in Verbindung mit DIN 4108-10 ausgeführt werden, um Mörtelbrücken zu vermeiden.

 


Grafik Haustrennwände durchgeführt, flankierende Wände stumpf angeschlossen
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Haustrennwände durchgeführt, flankierende Wände stumpf angeschlossen

Sichere Ausführung Haustrennwände

  • Trennwände durch die flankierenden Bauteile durchführen
  • Trennfuge möglichst 4 cm dick, ausgefüllt mit Mineralfaserplatten Typ WTH, Dicke 40/35 mm, ausführen

Grafik Beispiel für ein nicht unterkellertes Gebäude mit getrennter Bodenplatte und Schallschutzanforderungen
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Beispiel für ein nicht unterkellertes Gebäude mit getrennter Bodenplatte und Schallschutzanforderungen von R’w = 67 dB auch im untersten Geschoss, inkl. eines Zweischaligkeitszuschlages von ΔRw,Tr = + 6 dB

Schalldämm-Maß

Die Ermittlung des bewerteten Schalldämm-Maßes nach DIN 4109, Beiblatt 1 unter Berücksichtigung eines Bonus ΔRw,TR von 12 dB für die zweischalige Ausführung mit vollständiger Trennung der Schalen ist u.a. an folgende Annahmen geknüpft:

  • durchgehende Trennfuge vom Fundament bis zur Dachhaut
  • Breite der Trennfuge mindestens 3 cm
  • flächenbezogene Masse der Einzelschale mindestens 150 kg/m2
  • keine Anforderungen an den Schallschutz im Kellergeschoss

Prognose des Schalldämm-Maßes von zweischaligen Haustrennwänden

DIN 4109:2018 enthält statt eines pauschalen Zuschlags von 12 dB einen abgestuften Zuschlag für die Zweischaligkeit (Zweischaligkeitszuschlag ΔRw,Tr), der in 3-dB-Stufen die unterschiedlichen Kopplungsbedingungen im Fundamentbereich bei unvollständiger Trennung und unterschiedlichen Raumsituationen berücksichtigt.


Erhöhter Schallschutz bei zweischaligen Haustrennwänden

Grafik Empfehlungen für den erhöhten Schallschutz
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Empfehlungen für den erhöhten Schallschutz zweischaliger Wände, Beispiellösungen


Zweischaligkeitszuschlag ΔRw,Tr für zweischalige Haustrennwände in Abhängigkeit von der Fundamentausbildung und der Raumsituation
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Zweischaligkeitszuschlag ΔRw,Tr für zweischalige Haustrennwände in Abhängigkeit von der Fundamentausbildung und der Raumsituation

Grafik Beispiellösungen für bewertete Schalldämm-Maße R‘w zweischaliger KS-Haustrennwände in Abhängigkeit vom Zweischaligkeitszuschlag ΔRw,Tr
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Beispiellösungen für bewertete Schalldämm-Maße R‘w zweischaliger KS-Haustrennwände in Abhängigkeit vom Zweischaligkeitszuschlag ΔRw,Tr


Weitere Informationen

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Einschalige Wände

Das Schalldämmmaß eines einschaligen Wandbauteils hängt u. a. von der flächenbezogenen Masse ab: Je schwerer die Wand, um so größer ist die Schalldämmung.
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Außenlärm

Die massiven KS* Wände bieten aufgrund der schallschutztechnisch weichen Kopplung der Außen- sowie Innenschalen einen besonders guten Schallschutz gegen Außenlärm.
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Schallschutz - Sicher geplant

Die Broschüre gibt einen Überblick über den aktuellen Stand der relevanten Regelwerke und klare Empfehlungen für Gebäude aus Kalksandstein.

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