Grundlagen für das Mauern
Bauliche Durchbildung
Die bauliche Durchbildung ist in DIN EN 1996-1-1/NA [6] geregelt, wohingegen in DIN EN 1996-2/NA Angaben zur Ausführung gemacht werden. Teilweise überschneiden sich die Regelungen aber auch, so dass in jedem Fall beide Normteile zu beachten sind.
Überbindemaß
Die Forderung nach der Einhaltung des Überbindemaßes wird durch die Ausführung des Mauerwerks im Verband gewährleistet, wenn die Stoß- und Längsfugen übereinander liegender Schichten mindestens mit dem Überbindemaß lol ≥ 0,4 · hu bzw. lol ≥45 mm (der größere Wert ist maßgebend) angeordnet werden. Das Überbindemaß lol darf bei Elementmauerwerk bis auf 0,2 · hu bzw. lol ≥ 125 mm reduziert werden, wenn dies in den Ausführungsunterlagen (z.B. Versetzplan oder Positionsplan) ausgewiesen ist und die Auswirkungen in der statischen Berechnung berücksichtigt sind.
Mindestüberbindemaße nach DIN EN 1996-1-1/NA
Mindestüberbindemaß nach DIN EN 1996-1-1/NA
Stoßfugenausbildung
Aufgrund der Steinabmessungen ergeben sich in Mauerwerkswänden zwangsläufig Fugen. Die Sollmaße der Stoßfugenbreite betragen üblicherweise bei:
- Steinen mit Nut-Feder-System: 2 mm
(in der Regel ohne Stoßfugenvermörtelung), - glatten Steinen (ohne Nut-Feder-System): 10 mm
(in der Regel mit Stoßfugenvermörtelung).
Stoßfugenbreiten >5 mm sind nach DIN EN 1996-1-1/NA beidseitig an der Wandoberfläche mit Mörtel zu schließen.
Im statischen Sinne als vermörtelt gilt eine Stoßfuge nach DIN EN 1996-1-1/NA, wenn mindestens die halbe Steinbreite über die gesamte Steinhöhe vermörtelt ist.
Übersicht über die Ausführungen der verschiedenen Stoßfugen
Schlitze
Nachträglich durchzuführende Arbeiten sind im Vorfeld zu planen. Das Herstellen sowie das Schließen von Aussparungen, z.B. Öffnungen, Nischen, Schlitzen, Kanälen sind besondere Leistungen nach DIN 18330.
Schlitze stellen eine Querschnittsschwächung der Wand dar. In der Regel werden Schlitze geringer Tiefe (10 bis 30 mm) ausgeführt. Um diese Ausführung nicht durch eine Vielzahl an Nachweisen zu erschweren, finden sich in DIN EN 1996-1-1/NA für das Schlitzen einige Regeln, bei denen auf den rechnerischen Nachweis verzichtet werden darf. Werden die in den Tabellen NA.19 und NA.20 der DIN EN 1996-1-1/NA dargestellten, zulässigen Grenzmaße überschritten, so ist ein rechnerischer Nachweis erforderlich.
Zulässige Größe tch,h vertikaler Schlitze und Aussparungen ohne rechnerischen Nachweis nach DIN EN 1996-1-1/NA
Nachträglich hergestellte horizontale und schräge Schlitze (links); nachträglich hergestellte vertikale Schlitze und Aussparungen (rechts)
Zulässige Größe tch,h horizontaler und schräger Schlitze und Aussparungen ohne rechnerischen Nachweis nach DIN EN 1996-1-1/NA
Stumpfstoß
Der KS-Stumpfstoß, ohne den Bauablauf störende Verzahnung der Wände, eröffnet für Planung und Ausführung Freiräume – auch bei Anwendung von mechanischen Versetzgeräten. Diese Bauweise hat sich seit mehr als 30 Jahren bewährt. Aus baupraktischen Gründen wird daher auch bei statisch angesetzter zweiseitiger Halterung empfohlen, konstruktiv Edelstahl-Flachanker in die Lagerfugen einzulegen. Die Anschlussfugen sind aus schalltechnischen Gründen zu vermörteln. Kalksandsteinwände werden im Regelfall zweiseitig gehalten bemessen. Nur bei sehr ungünstigen Lastfällen ist ggf. der Ansatz weiterer (seitlicher) Halterungen erforderlich.
Sollen Wände durch Querwände ausgesteift werden, so darf nach DIN EN 1996-1-1/NA eine unverschiebliche Halterung nur dann angenommen werden, wenn die Wände aus Baustoffen gleichen Verformungsverhaltens bestehen und gleichzeitig im Verband hochgeführt werden. Anstelle des Verbandes zwischen Längs- und Querwand kann die zug- und druckfeste Verbindung durch andere Maßnahmen gesichert sein. Unter diesen anderen Maßnahmen ist z.B. der Wandanschluss in Stumpfstoßtechnik zu verstehen. Stumpf gestoßene Wände sind als zweiseitig gehalten zu bemessen. Falls in Ausnahmefällen die auszusteifende Wand drei- oder vierseitig gehalten bemessen werden soll, ist die in Bild 14 angegebene Regelausführung zu beachten.
KS-Stumpfstoßtechnik, Regelausführung bei Annahme einer drei- oder vierseitigen Halterung der tragenden Wand (Schichthöhe ≤ 25 cm)
Edelstahl Flachanker
KS-Stumpfstoßtechnik mit durchlaufender Wohnungstrennwand
Prinzipielle Anordnung von aussteifender und auszusteifender Wand bei Anwendung des Stumpfstoßes
Ringanker und Ringbalken
Ringbalken sind stets anzuordnen, wenn Horizontallasten senkrecht zur Wandebene (z.B. aus Wind) einwirken und eine kontinuierliche Lagerung am Wandkopf (z.B. durch Deckenscheiben) nicht vorhanden ist. Gleichzeitig können Ringbalken auch die Funktion von Ringankern zur Ableitung von Aussteifungskräften übernehmen. Ringbalken sind überwiegend auf Biegung und weniger auf Zug beansprucht.
Nach DIN 1053-1 mussten alle Außenwände und diejenigen Innenwände, die der Abtragung der Aussteifungskräfte dienen, Ringanker erhalten, wenn nachstehende Randbedingungen vorliegen. Vergleichbare Regelungen sind im Eurocode nicht enthalten. Es empfiehlt sich jedoch, die bewährten Regeln bei der Planung zu berücksichtigen.
Bauten mit mehr als zwei Vollgeschossen; Bauten mit Längen > 18 m;Wände mit großen Öffnungen; Bauwerke mit ungünstigen Baugrundverhältnissen
Ringanker sind für eine aufzunehmende Zugkraft von mindestens 45 kN zu dimensionieren bzw. mit einer Mindestquerschnittsfläche von as = 150 mm2 (oder 2 Ø 10) zu bewehren. In einer Stahlbetondecke vorhandene Bewehrung darf in gewissen Grenzen angerechnet werden. Die parallele Bewehrung muss sich in Decken oder Fensterstürzen in einer Entfernung von nicht mehr als 0,5 m von der Mittelachse der Wand bzw. Decke befinden.
Ausbildung von Ringankern
Kriterien für die Anordnung von Ringankern in tragenden und aussteifenden Wänden mit Öffnungen
Wand- und Deckenanschlüsse
Wiederkehrende Verformungen von Stahlbetondecken durch unterschiedliche Temperaturen (Sommer/Winter), das einmalige Schwinden im Zuge der Austrocknung sowie Verdrehungen im Bereich von Endauflagern bei großen Deckenspannweiten führen zu Spannungen in der Konstruktion. Diese Spannungen sind bei der Planung und Ausführung ausreichend zu berücksichtigen, da es sonst zu Rissen kommen kann.
Genauere Betrachtungen sind besonders für Dachdecken anzustellen, da das Eigengewicht der Decke im Auflagerbereich nur eine minimale Auflast einbringt. Die möglichen Deckenverformungen (Temperatur, Schwinden, Verdrehungen) sind abhängig von den eventuell vorhandenen Festpunkten, wie z.B. betonierte Aufzugsschächte, betonierte Treppenhäuser und/oder betonierte Wandscheiben.
Die auf Mauerwerk aufliegenden Dachdecken werden sich zu den Festpunkten hin (beim Schwinden und/oder Abkühlen) bzw. bei Erwärmungen auch davon weg bewegen. Die zu erwartenden Größenordnungen können mit den Schwind- und Temperaturkennwerten (für Mauerwerk Tabelle NA.13 DIN EN 1996-1-1/NA:2012-05) ermittelt werden.
Schwindverformungen durch Kalksandsteine und Stahlbeton für reale Gebäudelängen
Temperaturverformungen durch Kalksandsteine und Stahlbeton für reale Gebäudelängen
Auftrag mit Dünnbettmörtelschlitten
Mit unserem innovativen Dünnbettmörtelschlitten geht Ihnen die Arbeit einfach von der Hand. Er erleichtert den Dünnbettmörtelauftrag auf KALKSANDSTEIN, verkürzt die Verarbeitungsdauer und reduziert Mörtelverluste. Die Handhabung des Schlittens ist kinderleicht. In der Broschüre "Unser neuer Dünnbettmörtelschlitten" finden Sie alle Neuerungen auf einen Blick.
Zweckmäßigerweise wird der Mörtel mit dem Mörtelschlitten aufgetragen. Das Mauerwerk ist ggf. vorzunässen. Mörtelschlitten lassen sich für Normal- und Dünnbettmörtel in der gewünschten Fugendicke genau einstellen und reduzieren Mörtelverluste. Für Dünnbettmörtel ist die passende Zahnschiene zu verwenden.
Die Lagerfuge wird in Abhängigkeit von der Witterung etwa 2 m vorgezogen und die Steine werden in Reihenverlegetechnik knirsch aneinander gereiht. Gegebenenfalls werden die Steine anschließend mit einem Gummihammer ausgerichtet.
Der gleichmäßige Mörtelauftrag bei Einsatz von Mörtelschlitten ermöglicht ein lückenloses Versetzen der Steine. Bei Steinen mit Nut-Feder-System lassen sich so ebene Wandflächen erzielen.
Wir schulen Ihre Mitarbeiter auch in der "fachgerechten Verarbeitung" aller von uns vertriebenen Kalksandstein-Systemen.
Zahnschienen für Dünnbettmörtel
KS-Dünnbettmörtel
Notwendige Stoßfugenvermörtelung
Wann ist das sogenannte knirsch vermauern nach DIN (offene Fugen bis 5mm) NICHT mehr zulässig.
Bei den nachfolgenden Fällen ist es erforderlich, beim aufmauern der Wand jede Stoßfuge mit DBM/Mörtel anzugeben.
- In der Druckzone von Flachstürzen (nur bei tragenden Wänden)
- bei nicht tragenden Innen-Wänden dreiseitig gehalten, mit oberem freien Rand, unabhängig von der Wanddicke
- bei dreiseitiger Halterung (freier vertikaler Rand) nur bei Normal-Mörtelmauerwerk u. Wandlängen < 12 m oder Wandlänge kleiner als doppelte Wandhöhe
- Bei Kelleraußenwänden mit horizontaler Lastabtragung (vierseitig gehalten)
- Bei bewehrtem Mauerwerk nach DIN EN 1996-1-1 (Gilt nicht für konstruktiv bewehrtes Mauerwerk.)
- Bei einschaligem Mauerwerk ohne Putz, mit Anforderung an die Winddichtigkeit oder Schallschutz
Längen- und Höhenausgleich
Die Steine bzw. Elemente einer Schicht müssen die gleiche Höhe haben.
An Wandenden und unter Einbauteilen (z.B. Stürze) ist eine zusätzliche Lagerfuge in jeder zweiten Schicht zum Längen- und Höhenausgleich zulässig, sofern die Aufstandsfläche der Steine mindestens 115 mm lang ist und Steine und Mörtel mindestens die gleiche Festigkeit wie im übrigen Mauerwerk haben.
Bei der Verwendung von Passsteinen und-elementen zum Längenausgleich von Wänden ist zu beachten, dass auch in diesen Bereichen immer das jeweils maßgebende Überbindemaß eingehalten wird.
Bei KS-QUADRO muss der Wandaufbau grundsätzlich aus großformatigen Elementen mit den Regelabmessungen erfolgen. Für den Längenausgleich dürfen Passelemente verwendet werden. Diese können auch auf der Baustelle zugeschnitten werden. Der erforderliche Höhenausgleich erfolgt durch maximal je zwei Ausgleichsschichten aus Ausgleichselementen oder nicht gelochten Vollsteinen der gleichen oder einer höheren Festigkeitsklasse am Wandfuß und/oder Wandkopf.
Die unterste und/oder oberste Ausgleichsschicht darf aus Kalksand-Wärmedämmsteinen als Kimmsteine bestehen, wenn in der jeweiligen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) der Kalksand-Wärmedämmsteine die Verwendung bei KS-XL Mauerwerk zugelassen ist.
Längen- und Höhenausgleich am Wandende