Keller aus Kalksandstein haben sich seit Jahrzehnten bewährt.
Kalksandsteinwände sind hervorragend geeignet als Kelleraußenwand oder Kellerinnenwand. Hohe Tragfähigkeit, Robustheit und wirtschaftliches Arbeiten machen den Kalksandstein für Kellerwände besonders attraktiv.

Zehn Argumente für Keller aus Kalksandstein

10 Argumente für Keller mit Kalksandstein

10 Argumente für Keller mit Kalksandstein


Wertentwicklung unterkellerter Gebäude
© BV KSI

Wertentwicklung unterkellerter Gebäude

Vermarktungschancen unterkellerter Gebäude
© BV KSI

Vermarktungschancen unterkellerter Gebäude

In den vergangenen Jahrzehnten wurde der Verzicht auf den Keller als vermeintliches Einsparpotential für kostengünstiges Bauen angeführt. Vergleichsrechnungen ergaben, dass im Keller die günstigsten Räume entstehen. Ein Keller ist nicht nachrüstbar. Ohne Keller sind Ersatzräume für Hauswirtschafts- und Technikräume oder Lager und Abstellräume erforderlich. Beim Kostenvergleich ist dies zu berücksichtigen. Ein Keller steigert nicht nur den Nutzwert, sondern auch den Wiederverkaufswert der Immobilie.


Nutzung

Ein Kellergeschoss bietet erheblichen Mehrwert. Der Grundflächenbedarf wird bei der Planung des Kellergeschosses nicht erhöht – bei gleicher Grundstücksgröße lässt sich somit mehr Wohn- und Nutzfläche herstellen. Die Baukosten für das Kellergeschoss sind zwar höher als die Erstellung einer einfachen Bodenplatte. Dennoch sind Kellergeschosse die günstigsten Räume des Hauses, wenn man die ohnehin anfallenden Kosten für die Gründung richtig berücksichtigt. Bei einem Kellergeschoss kann im Regelfall die Gründung flacher erfolgen als bei einem Bauwerk ohne Keller. Unterkellerte Häuser sind immer frostsicher gegründet.

Im Neubau werden an Kellerräume höhere Ansprüche als früher gestellt. Ob als hochwertiger Aufenthaltsraum (Wohnraum, Büro etc.), Abstellraum (Lagerraum) oder sonstige Räume (Gastwirtschaft, Arztpraxis etc.) – Durchfeuchtungen im Keller sind nicht hinnehmbar.

Kellergeschoss mit Kalksandstein gebaut
© BV KSI

Keller aus Kalksandstein sind für alle Abdichtungsarten geeignet


Die Baustoffindustrie hat deshalb Abdichtungsstoffe und -verfahren entwickelt, die das Wasser wirksam von den Kellerwänden fernhalten. Der wasserdichte Keller – Grundvoraussetzung für eine hochwertige Nutzung – ist damit möglich. Die Abdichtung von nicht wasserdichten Bauwerken oder Bauteilen, wie z.B. Kellermauerwerk, erfolgt üblicherweise nach der gültigen DIN-Norm. Kalksandstein-Keller sind sicher und das Mauerwerk ist hochbelastbar und hervorragender Untergrund für alle Abdichtungsstoffe. Die Abdichtung erfolgt durch qualifizierte Verarbeiter z. B. mit Bahnen, Dichtschlämmen oder PMB. Die Wände werden damit nicht nur wasserundurchlässig, sondern wasserdicht. Hochwertige Nutzungsmöglichkeiten – bis hin zu Wohnräumen – und angenehmes Raumklima sind bei Kalksandstein- Kellern mit Abdichtung und Perimeterdämmung möglich.

Je nach Gebäudetyp wird das Kellergeschoss unterschiedlich genutzt:

  • Bei Reihenhäusern, ist die überbaute Grundfläche deutlich kleiner als bei jedem anderen Gebäudetyp. Abstell- und Lagerräume sowie Räume für Hausanschluss, Heizung und Waschmaschine werden daher ideal im Keller angeordnet.
  • Bei freistehenden Einfamilien- und Doppelhäusern bleibt neben den Nutz- und Technikräumen auch genug Platz für Freizeiträume, wie z.B. Werkraum, Partykeller, Sauna etc. Die zusätzliche Raumreserve,
  • z.B. für ein Jugendzimmer, lässt sich auch später noch aktivieren.

Bei mehrgeschossigen Wohngebäuden dienen Keller in der Regel als Abstellraum und Technikräume. Ein Abstellraum im Keller ist in der Regel leichter erreichbar als ein Abstellraum im Dachgeschoss. Neben dem Abstellraum für jede Wohnung werden im Kellergeschoss auch Gemeinschaftsräume, wie z.B. Heizraum, Wäsche- und Trockenraum oder Abstellräume für Fahrräder und Gartengeräte angeordnet.


Oberflächen im Innenbereich von Kellern

Kalksandsteinmauerwerk mit rustikalem Aussehen
© BV KSI

Kalksandsteinmauerwerk mit rustikalem Aussehen

Kellerwand als kleinformatiges Sichtmauerwerk
© BV KSI

Kellerwand als kleinformatiges Sichtmauerwerk

verputzte Kellerwand
© BV KSI

verputzte Kellerwand

Sichtmauerwerk Keller
© Thomas Popinger

KS-Fasensteine als Sichtmauerwerk.


In hochwertig genutzten Kellerräumen werden die gleichen Oberflächenanforderungen gestellt wie in den darüber liegenden Geschossen. Die Oberflächen solcher Räume werden daher im Regelfall geputzt oder als Sichtmauerwerk ausgeführt.

Für untergeordnete Kellerräume, wie z.B. Abstellräume, wird meist sichtbares Mauerwerk bevorzugt – zum Teil deckend weiß gestrichen. Dabei sind viele Varianten denkbar. Somit lassen sich alle individuellen Wünsche erfüllen.

Die Ausführung der KS-Wände kann zum Beispiel erfolgen als Sichtmauerwerk oder verputzt:

  • Sichtbares Mauerwerk aus klein- oder mittelformatigen KS-Steinen – naturbelassen.
  • Sichtbares Mauerwerk aus KS-R Blocksteinen ohne Stoßfugenvermörtelung, deckend gestrichen. KS-R Blocksteine werden von Hand oder mit Versetzgerät verarbeitet.
  • Sichtbares Mauerwerk aus KS-R Blocksteinen, jedoch mit Stoßfugenvermörtelung; Verarbeitung nur von Hand; deckend weiß gestrichen – der rustikale Charakter der Sichtflächen wird bei dieser Ausführung betont.
  • Sichtbares Mauerwerk aus KS-Plansteinen KS-R P/KS XL ohne Stoßfugenvermörtelung. Die hohe Maßgenauigkeit der Plansteine (± 1 mm) ermöglicht besonders ebenflächiges und sauberes Mauerwerk. Stoß- und Lagerfugen treten optisch in den Hintergrund.
  • Sichtmauerwerk aus KS-Fasensteinen. Der Fasenstein bietet durch die umlaufende Fase eine unverwechselbare Optik.
  • Hochwertiges Sichtmauerwerk aus KS-Verblendern mit glatter oder strukturierter Oberfläche mit Stoßfugenvermörtelung.
  • Mit Dickputzen (d ≥ 10 mm) verputztes Mauerwerk.
  • Mit Dünnlagenputzen (d ≥ 5 mm) verputztes Mauerwerk aus KS-Plansteinen KS-R P/KS XL.
  • Verschlämmtes Mauerwerk ohne Anforderungen an die flächenfertige Wand.

Musterbauordnung - Baurecht

Die Nutzungsmöglichkeiten und weitere Angaben zum Kellerbau finden sich auch in den einzelnen Landesbauordnungen. Die Landesbauordnungen orientieren sich an der Musterbauordnung (MBO)

In Abhängigkeit von der Nutzung werden Kellerräume nach Musterbauordnung unterschieden in:

  • Aufenthaltsräume
  • Abstellräume
  • sonstige Räume

Kellergeschosse liegen nach Musterbauordnung vor, wenn ihre Deckenoberkanten im Mittel um maximal 1,40 m über die Geländeoberfläche hinausragen. Geschosse, deren Deckenoberkante mehr als 1,40 m über Geländeoberfläche hinausragen – teilweise als Hochkeller bezeichnet –, sind wie oberirdische Geschosse zu betrachten.

MBO Kellergeschosse
© BV KSI

Nach MBO handelt es sich um Kellergeschosse wenn die Deckenoberkante im Mittel um ≥1,40 m über die Geländeoberfläche hinausragt.


Aufenthaltsräume
sind in der MBO wie folgt definiert:

  • Räume, die nicht nur vorübergehend zum Aufenthalt von Menschen geeignet sind.
  • Die lichte Raumhöhe beträgt ≥ 2,40 m. Bei Gebäuden der Gebäudeklasse 1 und 2, deren Fußbodenoberkante im obersten Geschoss nicht höher als 7 m ist und die nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt 400 m² aufweist  sind Ausnahmen möglich.
  • Eine ausreichende Belüftung ist sicherzustellen.
  • Die Räume sind mit Tageslicht belichtet – das Rohbaumaß der Fensteröffnungen muss dabei mindestens 1/8 der Netto- Grundfläche des Raumes aufweisen.
  • Aufenthaltsräume, deren Nutzung eine Belichtung mit Tageslicht verbietet, sowie Verkaufsräume, Schank- und Speisegaststätten, ärztliche Behandlungs-, Sport-, Spiel-, Werk- und ähnliche Räume, sind auch ohne Fenster zulässig.

Möglichkeiten der Belichtung von Aufenthaltsräumen im Keller:


Hochkeller – Kellerfenster oberhalb Geländeoberkante
© BV KSI

Hochkeller – Kellerfenster oberhalb Geländeoberkante

Kellerfenster an abgeböschter Geländekante
© BV KSI

Kellerfenster an abgeböschter Geländekante

Lichtschacht – Kellerfenster unterhalb Geländeoberkante
© BV KSI

Lichtschacht – Kellerfenster unterhalb Geländeoberkante


Abstellräume
Abstellräume für Kinderwagen und Fahrräder müssen nach MBO in Wohngebäuden der Gebäudeklassen 3 bis 5 mit mehr als zwei Nutzungseinheiten leicht erreichbar und gut zugänglich sein. Für jede Wohnung muss zusätzlich ein ausreichend großer Abstellraum vorhanden sein.

Sonstige Räume
sind zum Beispiel: Heizräume, Lagerräume, Werkräume, Verkaufsräume, Schank- und Speisegaststätten, ärztliche Behandlungsräume, Sporträume, Spielräume.