Kreislaufwirtschaft
Ziel der Kreislaufwirtschaft ist die Schonung der natürlichen Ressourcen und die Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen. Abfälle sind in erster Linie zu vermeiden, insbesondere durch die Verminderung ihrer Menge und Schädlichkeit bzw. stofflich zu verwerten oder zur Gewinnung von Energie zu nutzen.
Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz trat im Oktober 1996 in Kraft und trägt seit dem 1. Juni 2012 nur noch den Titel Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Die Wiederverwertung von zerkleinertem Kalksandsteinmauerwerk einschließlich Putz und Mörtel als Zuschlag zum Sand ist für eine erneute Produktion von Kalksandsteinen möglich. Entsprechende Untersuchungen der Forschungsvereinigung Kalk-Sand bestätigen dieses Recycling.