KS-Flachsturz

Zur Überdeckung von Wandöffnungen in tragenden und nicht tragenden Innenwänden, in Hintermauerschalen von zweischaligem Mauerwerk sowie im Sichtmauerwerk werden vorgefertigte KS-Flachstürze in Sturzbreiten von 100 bis 240 mm und Nennlängen von 875 bis 3000 mm angeboten. Es handelt sich um Stürze aus bewehrten und ausbetonierten KS-Formsteinen, die nach der "Richtlinie für die Bemessung und Ausführung von Flachstürzen" (Flachsturzrichtlinie, druckfehlerbereinigte Fassung 1979) bemessen werden. Die zulässigen Streckenlasten ergeben sich hiernach aus Sturzbreite, Auflagerlänge, Art und Höhe der Übermauerung und eingelegter Bewehrung (siehe Typenstatiken der Sturzhersteller). Bei Überdeckung der Stürze mit Mauerwerk sind die Stoßfugen zu vermörteln, damit sich ein Druckgewölbe ausbilden kann.

KS-Flachstürze sind nur bei vorwiegend ruhender Belastung zu verwenden. Eine direkte Belastung durch Einzellasten (z.B. Stiele unter Dachpfetten) ist nicht zulässig.

Während der Montage sind Flachstürze mit einer lichten Öffnungsweite über 1,25 m einmal, über 2,50 m zweimal zu unterstützen.

Bei Verblendmauerwerk sind sowohl für den Flachsturz selbst als auch für die Übermauerung frostwiderstandsfähige Steine nach DIN V 106-2 zu verwenden. Die Mörtelfugen sind bei diesen Stürzen in der Regel im äußeren Steinbereich ausgespart und mit Hartschaumstreifen versehen. Diese werden bei der Verfugung des KS-Sichtmauerwerks herausgenommen, und die Fugen können gleichmäßig mit einem Fugenmörtel im Sturz- und normalen Mauerbereich ausgefüllt werden.