Stoßfuge

bezeichnet den vertikalen Zwischenraum zwischen zwei nebeneinander liegender Mauersteinen in einer Schicht. Nach Mauerwerksnorm DIN 1053-1 und nach europäischer Norm DIN EN 1996 (Eurocode 6) sind folgende Verarbeitungsarten zulässig:

  • Vermauerung mit Stoßfugenvermörtelung
  • Vermauerung ohne Stoßfugenvermörtelung

Verblendmauerwerk wird im Regelfall mit 10 mm dicken Stoßfugen aus Normalmörtel erstellt.

Bei der Vermauerung ohne Stoßfugenvermörtelung soll der Abstand der Steine nicht größer als 5 mm sein. Größere Fugen sind beidseitig mit Mörtel zu schließen.

Kalksandsteine mit Nut-Feder-System werden im Regelfall ohne Stoßfugenvermörtelung verarbeitet. Der Verzicht auf die Stoßfugenvermörtelung beschleunigt den Bauablauf erheblich. Das Mauerwerk ist bereits in der Rohbauphase optisch dicht.

Wände aus KS-Mauerwerk ohne Stoßfugenvermörtelung, an die Schallschutzanforderungen gestellt werden, sind beidseitig mit einem ca. 5 mm dicken Dünnlagenputz oder einseitigen Putz (Putzdicke ≥ 10 mm) zu versehen. Die Luftdichtheit wird bei KS-Plansteinmauerwerk bereits durch einen einseitigen, ca. 5 mm dicken Dünnlagenputz hergestellt.