Verschattung

Eine ausreichende Verschattung von Fensterflächen an Gebäuden trägt wesentlich dazu bei, dass die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz  von Gebäuden [§14 GEG] eingehalten werden können.

Laut GEG §14 (1) ist „ein Gebäude so zu errichten, dass der Sonneneintrag durch einen ausreichenden baulichen sommerlichen Wärmeschutz nach den anerkannten Regeln der Technik begrenzt wird. Bei der Ermittlung eines ausreichenden sommerlichen Wärmeschutzes bleiben die öffentlich-rechtlichen Vorschriften über die erforderliche Tageslichtversorgung unberührt.“

Der Verschattung von Fensterflächen kommt dadurch eine hohe Bedeutung für den sommerlichen Wärmeschutz zu. Die Anforderungen sind im GEG geregelt.

Die Lage des Gebäudes (Sommerklimaregion nach DIN 4108-2:2013-02, Abschnitt 8.1), die Ausrichtung der Verglasungen und der Fensterflächenanteil bestimmen über den Sonneneintragskennwert und damit über die notwendigen Verschattungsmaßnahmen.
Notwendige Verschattungen können z.B. durch Rollläden, Jalousien oder Markisen hergestellt werden. Außenliegende Verschattungseinrichtungen sind wirksamer als innenliegende.